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   VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012   

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VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012 (https://dejure.org/2015,39389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2015 - 3 B 14.2012 (https://dejure.org/2015,39389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2015 - 3 B 14.2012 (https://dejure.org/2015,39389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubeurteilun eines Beamten unter Aufhebung einer ergangenen dienstlichen Beurteilung; Immanente Beurteilungsermächtigung des Dienstherren für das in der dienstlichen Beurteilung liegende persönliche Werturteil; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung dienstlicher ...

  • rewis.io

    Plausibilisierung des Gesamturteils einer Punktebewertung im Verwaltungsprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubeurteilun eines Beamten unter Aufhebung einer ergangenen dienstlichen Beurteilung; Immanente Beurteilungsermächtigung des Dienstherren für das in der dienstlichen Beurteilung liegende persönliche Werturteil; Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung dienstlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Soweit Richtlinien für die Erstellung der dienstlichen Beurteilung bestehen, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und gleichmäßig angewendet werden und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere mit denen der Laufbahnvorschriften über die dienstliche Beurteilung, in Einklang stehen (BVerwG, U. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 17).

    Auf welche Weise sich der Beurteiler seine Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten verschafft, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen, wobei er jedoch Verfahrensvorschriften, insbesondere Richtlinien zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung, zu beachten hat (BVerwG, U. v. 16.5.1991 - 2 A 4.90 - juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 21.7.1982 - 3 B 81 A.2694 - juris; U. v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 33).

    Hierzu reichen auch mündliche Darlegungen aus, denn es liegt grundsätzlich im Ermessen des Beurteilers, auf welche Weise sich der Beurteiler seine Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten verschafft (BayVGH, U. v. 7.5.2014 a. a. O. Rn. 33).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Damit hat der Beurteiler zunächst seine Beurteilung ausreichend plausibel gemacht und es liegt am Beamten, detaillierte Einwendungen gegen einzelne Beurteilungsmerkmale zu erheben, woraus sich daran anschließend ein weiterer Plausibilisierungsbedarf ergeben kann (BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 251 st.Rspr.).

    Eine Plausibilisierung des Gesamturteils kann auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgen (BVerwG U. v. 26.6.1980 a. a. O. S. 252).

  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 3 ZB 10.1242

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Auch bei einer Punktebewertung muss die Beurteilung für das Gericht nachvollziehbar sein, damit geprüft werden kann, ob der Beurteiler die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten oder überschritten hat (BayVGH, B. v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris Rn. 5 und B. v. 17.3.2011 - 3 ZB 10.1242 - juris Rn. 6).

    Der Senat hat die frühere Vorschrift des Nr. 9.1 Abs. 2 Satz 2 der materiellen Beurteilungsrichtlinien (VV zu Art. 118 BayBG) in der Weise ausgelegt, dass, wenn ein unmittelbarer Vorgesetzer nicht mehr in der Behörde arbeitet, er formal nicht mehr beteiligt werden muss (BayVGH B. v. 17.3.2011 - 3 ZB 10.1242 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 3 ZB 11.1269

    Dienstliche Beurteilung; verbale Hinweise und Erläuterungen zu Einzelmerkmalen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Auch bei einer Punktebewertung muss die Beurteilung für das Gericht nachvollziehbar sein, damit geprüft werden kann, ob der Beurteiler die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten oder überschritten hat (BayVGH, B. v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris Rn. 5 und B. v. 17.3.2011 - 3 ZB 10.1242 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Soweit Richtlinien für die Erstellung der dienstlichen Beurteilung bestehen, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und gleichmäßig angewendet werden und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere mit denen der Laufbahnvorschriften über die dienstliche Beurteilung, in Einklang stehen (BVerwG, U. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Die Verwaltungsgerichte können lediglich prüfen, ob der Beurteiler einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er allgemeine Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerfG, B. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32; BVerwG, U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Die Verwaltungsgerichte können lediglich prüfen, ob der Beurteiler einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er allgemeine Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerfG, B. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32; BVerwG, U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90

    Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Auf welche Weise sich der Beurteiler seine Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten verschafft, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen, wobei er jedoch Verfahrensvorschriften, insbesondere Richtlinien zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung, zu beachten hat (BVerwG, U. v. 16.5.1991 - 2 A 4.90 - juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 21.7.1982 - 3 B 81 A.2694 - juris; U. v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 3 B 14.2012
    Die Verwaltungsgerichte können lediglich prüfen, ob der Beurteiler einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er allgemeine Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerfG, B. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32; BVerwG, U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 3 BV 17.69

    Anspruch auf neue dienstliche Beurteilung

    Eine fehlende Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung kann nicht nachgeholt werden (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, U.v.12.11.2015 - 3 B 14.2012).

    Eine zusätzliche Erläuterung der bereits in der Beurteilung angeführten wesentlichen Gründe ("Plausibilisierung") in einem nachfolgenden Verfahrensschritt sei damit aber auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 22) nicht ausgeschlossen.

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an und gibt seine anderslautende frühere Rechtsprechung (U.v.12.11.2015 - 3 B 14.2012) auf.

  • VG Würzburg, 28.01.2020 - W 1 K 19.1527

    Grundsatz der Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 2015 (3 B 14.2012) auch so bestätigt.

    Die Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.11.2015 (3 B 14.2012) vermag ebenfalls kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen, da die vorliegend inmitten stehende Rechtsfrage eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen nicht Gegenstand des dortigen Verfahrens war, die Streitgegenstände mithin nicht vergleichbar sind, und sich die von der Beklagten im hiesigen Zusammenhang zitierte Passage in der reinen Wiedergabe des Gesetzestextes des Art. 59 Abs. 2 LlbG erschöpft.

    Wenn die Beklagte insoweit darauf verweist, dass bezugnehmend auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2015 (3 B 14.2012) eine Plausibilisierung des Gesamturteils auch im Verwaltungsprozess noch möglich sei, solange keine große Diskrepanz zwischen den Einzelbewertungen und dem Gesamturteil bestehe, so steht dem - abgesehen davon, dass eine Plausibilisierung im hiesigen Verfahren nicht erfolgt ist - die bereits zuvor zitierte neuere höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen, durch die die Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im o.g. Urteil überholt wurde.

  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 3 ZB 15.2274

    Beurteilungsmaßstab und -grundlage für dienstliche Beurteilung

    Vielmehr liegt es grundsätzlich in seinem Ermessen, auf welche Weise er sich seine Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten verschafft (BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 26), wobei er jedoch Verfahrensvorschriften, insbesondere Richtlinien zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung, zu beachten hat (BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 2 A 4.90 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 33).

    Den Beurteilungsentwurf der Klägerin hat der Beurteiler danach mit seinen eigenen Einschätzungen in Bezug auf die Klägerin abgeglichen (BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn.22).

  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.463

    Änderung einer dienstlichen Regelbeurteilung

    Eine Plausibilisierung des Gesamturteils kann auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgen (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 24; U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 75 f.; B.v. 30.5.2012 - 3 ZB 11.722 - juris Rn. 6).

    Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Beurteilers, auf welche Weise er sich seine Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten verschafft (BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 2 A 2.90 - juris Rn. 17).

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in jedem Beurteilungszeitraum selbständig zu bewerten, unabhängig von der Vorbeurteilung (BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 23).
  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in jedem Beurteilungszeitraum selbständig zu bewerten, unabhängig von der Vorbeurteilung (BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 23).
  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1684

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in jedem Beurteilungszeitraum selbständig zu bewerten, unabhängig von der Vorbeurteilung (BayVGH, U.v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Der frühere unmittelbare Vorgesetzte des Klägers war gemäß Ziffer 11.1 Satz 6 des Abschnitts 3 der VV-BeamtR vorliegend formal nicht zu beteiligen, da dieser auf eine Stelle außerhalb der Behörde gewechselt war (vgl. BayVGH, U. v.12.11.2015 - 3 B 14.2012 - juris Rn. 25; B. v. 17.3.2011 - 3 ZB 10.1242 - juris Rn. 4).
  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1539

    Konkurrentenstreit um eine Rektorenstelle

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in jedem Beurteilungszeitraum selbständig zu bewerten, unabhängig von der Vorbeurteilung (BayVGH, U. v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012, Rn. 23, juris).
  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538

    Stellenbesetzungsverfahren, hier: Verwendungseignung als konstitutives

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in jedem Beurteilungszeitraum selbständig zu bewerten, unabhängig von der Vorbeurteilung (BayVGH, U. v. 12.11.2015 - 3 B 14.2012, Rn. 23, juris).
  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1964

    Stellenbesetzung (Rektorin an einer Grundschule)

  • VG Ansbach, 16.11.2016 - AN 1 K 16.00783

    Anforderungen an die Begründung dienstlicher Beurteilungen

  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.647

    Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsbeitrag, ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Bayreuth, 11.10.2016 - B 5 E 16.572

    Rechtmäßige Auswahlentscheidung auf der Grundlage einer periodischen dienstlichen

  • VGH Bayern, 24.03.2020 - 3 ZB 19.162

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Beamten derselben Besoldunggruppe

  • VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194

    Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß

  • VG Bayreuth, 09.08.2022 - B 5 K 21.761

    Dienstliche Beurteilung, Weigerung der Übernahme von Zusatzaufgaben,

  • VG München, 24.01.2017 - M 5 K 15.1793

    Vorbeurteilung als Maßstab für dienstliche Beurteilung

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